Aus § 4 der Satzung des KFU:
(1) Dem Kuratorium gehören an:
- a) die zuständige theologische Dezernentin oder der zuständige theologische Dezernent des Kirchenamtes als Vorsitzende oder Vorsitzender
- b) eine Dozentin oder ein Dozent, die oder der auf Vorschlag der Konferenz der Dozentinnen und Dozenten durch das Kirchenamt für die Dauer von vier Jahren berufen wird,
- c) eine Absolventin oder ein Absolvent des KFU, die oder der auf Vorschlag der Studienleitung vom Kirchenamt für die Dauer von vier Jahren berufen wird,
- d) je eine Vertreterin oder ein Vertreter der beteiligten Kirchen.
Derzeitige Besetzung des Kuratoriums:
- OKR Christian Fuhrmann (EKM, Vorsitzender)
- Pfr. Dr. Johannes Beck (Dozent / Studienleitung) (Stellvertreterin Dr. Brigitte Seifert)
- Dr. Claudia Ludwig (Absolvent*innensprecherin), Dr. Stephan Krämer (Stellvertreter)
- OKR Matthias Kopischke (EVLKA)
- Pfrn. Dr. Astrid Reglitz (EVLKS)
- OKR Dr. Christoph Vogel (EKBO)
- KR Dr. Thomas Schlegel (EKM)
mit beratender Stimme:
- Pfr. Michael Markert (Rektor KFU)
- Pfrn. Dr. Susanne Ehrhardt-Rein (StL'n KFU)
- Pfrn. Dr. Magdalena Herbst (StL'n KFU)